Steht ein Fahrzeug ohne Berechtigung auf einem klar gekennzeichneten privaten Parkplatz oder einer privaten Zufahrt, muss dies vom Eigentümer oder berechtigten Mieter nicht geduldet werden. In solchen Fällen darf das Fahrzeug abgeschleppt oder versetzt werden.
Voraussetzung ist, dass:
keine Zustimmung zum Parkieren besteht.
Die Fläche als privat erkennbar ist (Gelbe Markierung oder Beschilderung).
Der Parkplatz oder die Zufahrt tatsächlich blockiert oder missbraucht wird.
Die Kosten trägt zu 100% der Falschparker, nicht der Eigentümer oder Mieter.
Wir prüfen jede Situation vor Ort, dokumentieren den Verstoss sauber und sorgen für eine rechtssichere Abwicklung – damit Sie Ihr Recht durchsetzen können, ohne Aufwand oder Risiko.
Das können wir für Sie tun